Organisierte Kriminalität
 
Gewalt
Der Gewalt kommen in der Organisierten Kriminalität im wesentlichen drei Funktionen zu. Die Erhaltung von Disziplin, die Durchsetzung von "Geschäftsbedingungen" sowie die Kontrolle der Konkurrenz.
Ebenso wie ein normales Unternehmen es sich nicht leisten kann, dass Wissen nach außen dringt, muss auch ein illegales Unternehmen verhindern, dass ein Mitglied abspringt und "Betriebsgeheimnisse" an die Polizei oder die Konkurrenz verrät. Aber auch zur Wahrung der Autorität des Führers oder als Zwangsmittel zur Durchführung von Befehlen kann die Gewalt einen wichtige Rolle spielen. Meist genügt hierfür schon die glaubhafte Androhung. Ähnlich wie das Strafrecht der Erhaltung staatlicher Autorität dient, sorgt die Gewalt somit für das Erreichen von Zielen, die nicht unter dem Schutze der Rechtsordnung stehen.
Jener Mangel an Rückgriffsmöglichkeiten auf das Rechtssystem führt auch zum Gewalteinsatz bei der Durchsetzung von "Geschäftsbedingungen" im Umgang mit "Kunden". Während beispielsweise eine Bank einen säumigen Schuldner verklagen und in dessen Vermögen zwangsvollstrecken kann, bleibt einem Kredithai kein anderes Mittel, um zu seinem "Recht" zu kommen.