Organisierte Kriminalität
 
Organisierte Kriminalität aus Osteuropa - Bekämpfungsmaßnahmen der EU
Im Zuge der EU-Osterweiterung, der damit einhergehenden Grenzöffnungen und immer mehr entfallenden Grenzkontrollen ist es auch für Mitglieder kriminell agierender Banden aus Osteuropa tendenziell leichter geworden, in Westeuropa tätig zu sein. Jedoch hat die Europäische Union nicht erst mit der Osterweiterung ein umfangreiches Programm zur Bekämpfung der Machenschaften organisierter Kriminalität begonnen, sondern bereits zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Im Folgenden werden die Schwerpunkte organisierter Kriminalität aus Osteuropa erläutert, sowie die aktuellen Bekämpfungsmaßnahmen der EU. Inwiefern diese greifen oder nicht, kann und soll an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
 
Menschenhandel
Die Annahme, dass mit wachsendem Wohlstand in den osteuropäischen Ländern der EU die Anzahl der illegal hergebrachten Menschen zurückgeht, hat sich bisher nicht bewahrheitet. Die Zahl der Opfer von Menschenhandel (insbesondere zum Zwecke sexueller Ausbeutung) steigt weiter an: allein die gemeldeten Verfahren im Jahr 2006 belaufen sich auf 731 nur aus dem europäischen Raum (insgesamt waren es mit Afrika, Asien, Amerika und anderen 775), Vergleichszahlen aus dem Jahr 2005 belaufen sich auf 552 aus dem europäischen Raum. Auffällig ist hierbei, dass immer mehr Opfer aus Ländern der EU kommen, wohingegen die Zahl der Opfer aus osteuropäischen Nicht-EU-Ländern weiter abnimmt (zum Vergleich die Zahlen für Tschechien: 11 Opfer im Jahr 2005, 155 Opfer im Jahr 2006 und für das nicht EU-Land Bulgarien: 62 Opfer im Jahr 2005, 41 Opfer im Jahr 2006). Dies liegt daran, dass durch entfallende Grenzkontrollen innerhalb der EU der Handel mit Menschen aus Mitgliedsländern wesentlich einfacher ist, als Handel mit Menschen aus Nicht-Mitgliedstaaten, da insbesondere deren Nachbarstaaten, so sie denn Mitglied in der EU sind, zu verschärften Grenzkontrollen angehalten sind.
Innerhalb der EU ist Menschenhandel per Gesetz verboten und wird als Verletzung der Menschenrechte gehandelt. Um Menschenhandel besser bekämpfen zu können, hat sich die EU im Jahr 2000 auf eine Annäherung der Strafverfolgung und des Strafrechts geeinigt, so dass Menschenhandel in allen Mitgliedsländern gleich oder ähnlich geahndet wird. Außerdem wurde eine grenzübergreifende Zusammenarbeit vereinbart, sowohl im polizeilichen, wie im juristischen Bereich. Auch werden Informationskampagnen in osteuropäischen Ländern durchgeführt, sowie Bilddatenbanken und Forschungsgruppen zum Thema sexuelle Delikte errichtet.
 
Drogenschmuggel
Mit den entfallenden Grenzkontrollen sind die Bedingungen für Drogenschmuggler wesentlich vereinfacht worden. Unter den Begriff "Drogen" fallen hier nicht nur harte Drogen, wie Rauschgift o.ä., sondern auch Zigaretten und Alkohol. Da Zigaretten und Alkohol in Osteuropa oftmals wesentlich günstiger zu erstehen sind, als im Westen, ist der Handel mit ebendiesen ein lukratives Geschäft. Für die westeuropäische Wirtschaft bedeutet dies jedoch Umsatzeinbußen und somit einen hohen wirtschaftlichen Schaden. Neben dem Schmuggel legaler Drogen und den damit einhergehenden Problemen, birgt auch der Handel mit illegalen Drogen große Risiken: Abhängigkeit, leichter Zugang sogar für Minderjährige und nicht zuletzt hohe Ansteckungsgefahr mit durch Körperflüssigkeiten übertragbaren Krankheiten wie dem HI-Virus.
Die EU verfolgt das Ziel, die Nachfrage und das Angebot illegaler Drogen zu senken. Auch hier wird grenzübergreifend zusammengearbeitet, beispielsweise in den Bereichen Forschung, Evaluierung, Zoll. Ein wichtiger Aspekt ist die Aufklärungsarbeit insbesondere an Schulen oder anderen Einrichtungen, in denen Minderjährige verkehren. Außerdem haben sich die Mitgliedsländer darauf geeinigt, Drogenbesitz und –konsum härter zu bestrafen. Ziel ist jedoch, bereits die Einfuhr von Drogen zu verhindern, indem bereits in den Produktionsgebieten (Lateinamerika, Zentralasien, Afrika, Mittelmeerraum) Präventionsmaßnamen ergriffen werden.
 
Wirtschaftskriminalität
Wirtschaftskriminalität umfasst die Bereiche der Geldwäsche, Korruption, Falschgeldproduktion, Warenfälschung etc. Auch hier haben die entfallenden Grenzkontrollen das Handeln für Mitglieder der Organisierten Kriminalität erleichtert, beispielsweise im Bereich der Warenfälschung (Taschen, Schuhe, Sport- und Markenbekleidung).
Gegen Korruption verfolgt die EU eine Null-Toleranz-Strategie, sowie eine Angleichung der Gesetzgebungen. Außerdem sollen allgemeine Standards in relevanten Bereichen, wie beispielsweise der Buchführung oder Rechnungsprüfung eingeführt werden. Korruption, die auffliegt, führt zu einem sofortigen Verbot der Ausübung einer Handelstätigkeit (allgemein sollen wirksame, abschreckende Strafen verhängt werden).
Geldwäsche wird als Herzstück organisierter Kriminalität angesehen und gilt somit nicht als nationales, sondern als europäisches Problem, weshalb gerade in diesem Bereich die EUROPOL besonders aktiv ist. Geldwäsche wird als schwere Verbrechensform geahndet, jeder, dem verdächtige Transaktionen auffallen (sei dies ein Buchhalter, Notar, Immobilienmakler o.ä.) ist angehalten, diese sofort zu melden. In einem Rahmenbeschluss von 2001 wurden die Weichen für erleichterte Identifizierung, Rückverfolgung und Einfrierung von Vermögen vereinbart, unter entsprechenden Umständen kann sogar das Bankgeheimnis aufgehoben werden.
 
Illegales Glücksspiel
Seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Glücksspiele und Spielbanken dürfen nur konzessionierte Spielbanken gewerbsmäßig Glücksspiele anbieten. Ausserhalb der Spielbanken ist der Betrieb von Glücksspielen grundsätzlich verboten. In der Organisierten Kriminalität werden illegale Casinos häufig zur Geldwäsche betrieben.
 
Weitere Bereiche
Weitere Bereiche krimineller Machenschaften der OK sind beispielsweise Waffenhandel, KFZ-Schmuggel und der Handel mit Antiquitäten oder Kunstgegenständen. Auch hiergegen versucht die EU im Rahmen von EUROPOL sowie verbesserter internationaler Zusammenarbeit (gemeint sind hier gemeinsame Polizeiaktionen, Gesetzgebung) vorzugehen, jedoch spielen auch hier die entfallenden Grenzkontrollen den Akteuren in die Hand.