Sicherlich ist eine der interessantesten Fragen wenn es um die Bestimmung der Macht der Banken geht, wem diese riesiegen Unternehmen eigentlich gehören.
Tatsächlich ist es ausgesprochen schwer diese scheinbar einfache Frage zu beantworten.
Dies hat mehrere Gründe. Der erste ist, dass die Banken nicht gerade epicht darauf sind ihre Großaktionäre zu verraten, wodurch es äußerst schwer fällt die Aktionärsstruktur und insbesondere einzelne Großaktionäre festzumachen.
Ein weiterer Punkt ist, dass ein Großaktionär relativ ist. Bei der Größe der Großbanken kommen selbst "Großaktionäre" selten über die gesetzlichen Hürden (etwa nach § 21 Abs. 1 WpHG), die es notwendig machen würde, sie auch als tatsächliche Großaktionäre des Unternehmens kenntlich zu machen.
Drittens besteht für einen Aktienanläger die Möglichkeit des Aktienerwerbs über mehrere Tochterfirmen, wodurch der eigentliche Anteil am AKtienbesitz verschleiert wird.
Ebenso besteht die Möglichkeit der gegenseitigen Verpflechtung von Unternehmen, wodurch ein Konglomerat aus verschiedenen Unternehmen sich dann "gegenseitig gehört".
Als Beispiele können hier zwei der größten europäischen Banken aufgeführt werden welche eine Angabe über ihre Großaktionäre machen, nämlich die größte europäische Bank nach der Bilanzsumme die schweizer UBS und die Viertgrößte die Deutsche Bank.
Die UBS gibt an das sie nur über zwei Aktionäre verfügt die zwischen 1-2% der Aktien besitzen, einen der zwischen 2-3% besitzt (2,1%) und zwei die mehr als 5% besitzen. Lediglich diejenigen mit mehr als 5% sind nach dem schweizer Recht als Großaktionäre öffentlich zu machen. Das wäre zum Einen die Chase Nominees Ltd., London mit 8.81% Aktienanteilen und die Depository Trust Company, New York mit 13.21% Aktienanteilen. Alle anderen Aktien befinden sich im angeblichen oder tatsächlichen Streubesitz.
Bei der Deutschen Bank sind die Daten noch dürftiger. Hier gibt es trotz der Senkung der Meldeschwelle für Großaktionäre seit Anfang 2007 von 5% auf 3% nur einen "Großaktionär" nämlich die Barclays PLC, UK mit 3,10%. Daneben gibt die Deutsche Bank an, dass ihr auch im Jahr 2006 mit der 5%-igen Meldeschwelle keine Großaktionäre "bekannt waren".
Alleine diese Formulierung deutet aber darauf hin, dass potenziell zumindest die Möglichkeit besteht, dass es Aktionäre gibt, die der Bank nicht bekannt sind, die aber nach dem Gesetz als Großaktionäre gelten würden.
Wie man sieht ist es äußerst schwierig bis unmöglich an die tatsächlichen Besitzverhältnisse dieser Großbanken heranzukommen.
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